
Vier Tage bis zum 2. August: Wenn Du nur eines schaffst, dann das
Kurze Ausgabe heute, aus einem einfachen Grund: In vier Tagen ist es soweit. Am kommenden Sonntag, dem 2. August, greifen die neuen Pflichten der KI-Verordnung. Und seit Montag, dem 27. Juli, ist auch der viel diskutierte Digital Omnibus mit den Verschiebungen für Hochrisiko-KI offiziell in Kraft getreten. Damit ist die Rechtslage endgültig geklärt.
Wer die Serie der vergangenen drei Wochen mitgelesen hat, ist an dieser Stelle vermutlich schon in guter Verfassung. Wer nicht, bekommt jetzt die verdichtete Version, in unter drei Minuten Lesezeit. Falls die Zeit wirklich knapp ist, findest Du unten den Kern des Kerns.
Der Aha-Effekt: Nicht alles ist gleich dringend
Von den vier Häkchen, die wir letzte Woche durchgegangen sind, ist eines ganz akut zeitkritisch, ein zweites nur zum Teil. Der Digital Omnibus, seit Montag in Kraft, hat einige Details verschoben, aber nicht die Kern-Pflicht. Wenn Du bis Freitagnachmittag nur eines in Deinem Unternehmen sauber geregelt bekommst, sollte es der Chatbot- und Voicebot-Hinweis sein. Wenn Du zwei Dinge schaffst, kommt die Frage der neuen KI-Inhalte dazu.
Zwei Dinge, die bis Freitag sitzen sollten
Sichtbarer Hinweis an Deinem Chatbot oder Sprachassistenten: Wenn Deine Website noch bis Freitag einen Chatbot ohne KI-Hinweis zeigt, oder wenn Euer Voicebot Anrufer begrüßt, ohne dass die wissen, dass sie mit einer KI sprechen, dann steht dieser Hinweis ab Sonntag mit einer Bußgeldkulisse dahinter. Der Aufwand: Ein einziger Satz, ein kleines Popup, eine kurze Ansage. Die Umsetzung: In einer Stunde erledigt. Wer diesen Punkt bis Freitag setzt, hat die akuteste Baustelle geschlossen.
Kennzeichnung Deiner KI-generierten Bilder und Beiträge, mit einer wichtigen Neuerung: Der Digital Omnibus hat hier vor wenigen Tagen eine spürbare Erleichterung eingezogen. Für KI-generierte Inhalte, die bereits vor dem 2. August online sind, gilt eine Übergangsfrist bis zum 2. Dezember 2026. Erst dann müssen sie eine erkennbare Kennzeichnung tragen. Für alles, was ab Sonntag neu veröffentlicht wird, sei es ein KI-Bild in einer neuen Kampagne oder ein synthetisch erzeugter Blog-Beitrag, gilt die Kennzeichnungspflicht dagegen sofort. Zwei Punkte bleiben von dieser Erleichterung ausgenommen: Deepfakes und KI-generierte Texte zu Themen von öffentlichem Interesse (etwa Politik, Gesundheit oder Wirtschaft) müssen am 2. August erkennbar gekennzeichnet sein.
Alles Weitere aus dem Handzettel der letzten Woche, insbesondere die interne KI-Schulung nach Artikel 4 und die geklärte Zuständigkeit im Haus, bleibt wichtig, verträgt aber eine Umsetzung in den kommenden Wochen.
Warum es nicht auf Perfektion ankommt
Die Bundesnetzagentur wird am 3. August nicht mit den Hufen scharren, um die ersten Bußgelder in Rekordzeit zu verteilen. Realistisch werden Prüfungen dort angesetzt, wo klare Verstöße vorliegen und wo sich jemand beschwert. Wer bis Sonntag den Chatbot-Hinweis stehen und die neuen KI-Bilder gekennzeichnet hat, signalisiert schon damit: In diesem Unternehmen wird die Verordnung nicht ignoriert. Das ist der eigentliche Schutz. Der Rest ist Feinarbeit, die im ruhigen Sommerbetrieb ohnehin besser gelingt.
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Robert
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